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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafik- u. Kommunikationsdesign VIRTUELLE FABRIK Tabel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grafik- u. Kommunikationsdesign & 3D-Dienstleistungen – VIRTUELLE FABRIK Tabel

Stand: Januar 2026, Ritterhude

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen 3D-Visualisierung, 3D-Animation sowie der Erstellung von 3D-Modelle und Anwendungen für Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR).

1.2 Angebote werden per E-Mail versendet. Eine schriftliche Auftragszusage auf diese E-Mail gilt als rechtsgültige Auftragsbestätigung. Diese ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

2. Projektabwicklung und Mitwirkungspflichten

2.1 Die Standardlaufzeit für die Projektdurchführung beträgt 5 Werktage. Abweichende Zeiträume müssen vorab explizit abgestimmt und im Angebot festgehalten werden.

2.2 Der Auftragnehmer stimmt mit dem Auftraggeber einen festen Zeitraum zur Projektdurchführung ab (Datum von - bis). Mit Beginn dieses Zeitraums treten die 12-Stunden-Feedback-Regel sowie die Abrechnungszyklen in Kraft.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb des abgestimmten Projektzeitraums auf Zwischenergebnisse oder Rückfragen innerhalb von 12 Stunden zu reagieren.

2.4 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gerät der Auftraggeber in Gläubigerverzug (§ 642 BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren („Park-Modus“). Eine Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Kostenschätzungen per E-Mail sind kostenlos und unverbindlich. Die Erstellung eines verbindlichen Angebots wird gesondert kalkuliert und vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei anschließender Auftragserteilung wird die Gebühr für das verbindliche Angebot zu 50 % mit der Gesamtsumme verrechnet.

3.3 Die Abrechnung für geleistete Stunden erfolgt standardmäßig nach 5 Werktagen (§ 632a BGB). Für Unternehmen mit festen monatlichen Zahlungsintervallen können abweichende Regelungen getroffen werden, sofern eine kontinuierliche Zahlung für die geleisteten Stunden gewährleistet bleibt.

3.4 Werden Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die mit den bis dahin geleisteten Stunden berechnet wird.

3.5 Für Neukunden oder Großprojekte kann eine Vorauszahlung vereinbart werden. Nicht verbrauchte Stunden werden über ein Gutschriftmodell verrechnet.

3.6 Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe sofort fällig.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

4.2 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, seine Entwürfe (z. B. 3D-Visualisierungen) im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

4.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

5. Fremdleistungen

5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen zu bestellen.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss für Fremdleistungen ergeben.

6. Eigentum und Rückgabepflicht

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben.

6.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten der Wiederherstellung zu ersetzen.

7. Herausgabe von Daten

7.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Rohdaten herauszugeben. Dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.

7.2 Zur Verfügung gestellte Daten dürfen nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.

8. Korrektur und Produktionsüberwachung

8.1 Die Anzahl der Korrekturschritte sowie die Antwortzeiten werden im Angebot verbindlich festgelegt. Bei Nichteinhaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag abzubrechen und bisherige Leistungen in Rechnung zu stellen.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Personenschäden sowie Verletzungen von Kardinalpflichten.

9.2 Mit der Abnahme des Werkes (z. B. der 3D-Animation) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1 Abweichungen von 5-10 % gegenüber den Vorgaben gelten als vertragsgemäße Erfüllung (künstlerische Gestaltungsfreiheit).

10.2 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Designers (Ritterhude), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

11.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und verbindlichem Angebot?

Eine Kostenschätzung per E-Mail ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Sie dient der ersten Orientierung. Erst wenn wir ein detailliertes, verbindliches Angebot erstellen, entstehen Kosten, die wir vorab mit Ihnen abstimmen.

2. Wie wird die Gebühr für das verbindliche Angebot verrechnet?

Bei einer anschließenden Auftragserteilung werden 50 % der für die Angebotserstellung angefallenen Kosten direkt mit der Projektsumme verrechnet.

3. Wie schnell wird meine 3D-Visualisierung fertig?

Unser Standard für die Projektdurchführung liegt bei 5 Werktagen. Dieser Zeitraum beginnt mit dem abgestimmten Startdatum und setzt Ihre Mitwirkung innerhalb der 12-Stunden-Feedback-Regel voraus.

4. Sind monatliche Zahlungen für Großprojekte möglich?

Ja. Für Unternehmen mit festen monatlichen Buchhaltungszyklen können wir Sammelrechnungen vereinbaren, sofern die erbrachten Arbeitsstunden kontinuierlich vergütet werden.

5. Werden die 3D-Modelle für das Web optimiert?

Absolut. Wir erstellen 3D-Modelle, die speziell für die Nutzung im Web (z. B. Google Model Viewer) oder in mobilen AR-Anwendungen optimiert sind (geringe Ladezeiten bei hoher Qualität).

6. Erhalte ich die Rechte zur Nutzung auf Social Media?

Ja, mit der vollständigen Bezahlung erhalten Sie die Nutzungsrechte für Ihre Marketingkanäle, inklusive Website, Social Media und Präsentationen.

7. Was passiert bei nachträglichen Änderungswünschen?

Korrekturschleifen sind im Angebot definiert. Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder nach Projektabschluss entstehen, kalkulieren wir fair als Zusatzaufwand.

8. Sind meine Daten bei Ihnen sicher?

Datensicherheit hat höchste Priorität. Auf Wunsch schließen wir vor Projektbeginn ein Non-Disclosure Agreement (NDA) ab, um Ihre vertraulichen Informationen und Prototypen zu schützen.

9. Bieten Sie auch VR-Lösungen für Messen an?

Ja, wir entwickeln immersive Virtual Reality Anwendungen, die ideal für den Einsatz auf Messeständen oder in Verkaufsräumen geeignet sind.

10. Kann ich das Projekt pausieren?

Sollten Sie das Feedback nicht innerhalb von 12 Stunden geben können, wird das Projekt im „Park-Modus“ pausiert. Die Wiederaufnahme erfolgt dann zum nächstmöglichen freien Termin.

11. In welchen Formaten liefern Sie die Daten?

Wir liefern gängige Formate wie GLB/GLTF für AR, MP4 für Animationen oder hochauflösende JPEGs/PNGs für Visualisierungen. Quell-Dateien sind nicht Teil der Standardlieferung.